Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der "Pension im Rübenkamp", vertreten durch

Ingelore Bartsch
Pension im Rübenkamp
Monteurzimmer & Hausmeisterservice
Im Rübenkamp 6, Cremlingen, 38162, Deutschland

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur
Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der “Pension im Rübenkamp”. Sie können durch im
Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder im
Internetauftritt der Pension einsehbar.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss
2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast
telefonisch, per E-Mail oder Internet reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die
“Pension im Rübenkamp” kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem natürlichen Weg per Brief erfolgen.
Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere wenn ein
Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner ist die “Pension im Rübenkamp”, vertreten durch Ingelore Bartsch und der Gast. Handelt ein Besteller im
Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle
Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

3. Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1. Die “Pension im Rübenkamp” ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Abstellplätzen für Fahrräder, E-Bike und Motorräder -Roller im Hof
stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die
vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Anreise per Überweisung zu zahlen. Schecks, Kredit- oder
EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer)
bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der “Pension im Rübenkamp” ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist
die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 3.75 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz)
der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der “Pension im Rübenkamp”
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

3.5. Die Preise können von der “Pension im Rübenkamp” ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.6. Die “Pension im Rübenkamp” ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich
vereinbart.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der “Pension im Rübenkamp” geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges
der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen der “Pension im Rübenkamp” und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall
des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung
vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Pension entstandener
Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5. Stornierungsgebühren
30. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 20 %
7. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 50 %
innerhalb von 2 Tagen vor der reservierten Buchung: 80 %
bei Nichtanreise sind 100 % des gesamten Rechnungsbetrages fällig.

5. Rücktritt der Pension
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die
“Pension im Rübenkamp” in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu
der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem herrschafts bzw.
Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2
vorliegt.

5.4. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.

6.2. Check-in: Die Zimmer können zwischen 15 und 18 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit der
Pension persönlich abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden.
Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.
Die “Pension im Rübenkamp” ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20.00 Uhr und in den
darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung
als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

6.3. Check-out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt und zur
Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Danach kann die Pension für die zusätzliche
Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
ab 14.00 Uhr sind es 100 %. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.

7. Haftungen
7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der “Pension im Rübenkamp” für die von ihm oder seinen Gästen
verursachten Schäden.

7.2. Die “Pension im Rübenkamp” haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht,
wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu
versichern. Eine Haftung der “Pension im Rübenkamp” bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird
ausgeschlossen.

7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht.

7.5. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück
Im Rübenkamp 6, 38162 Cremlingen, Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierte Fahrräder oder
Motorräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der
“Pension im Rübenkamp”. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit
größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Wolfenbüttel.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung
Der Inhaber “Pension im Rübenkamp” betreibt privat ein WLAN. Er gestattet dem Mitnutzer als Gefälligkeit, jederzeit widerruflich und unentgeltlich, dieses WLAN als Zugang zum Internet mit zu nutzen. Der Mitnutzer hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber “Pension im Rübenkamp” ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mitnutzers ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber “Pension im Rübenkamp” behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende oder pornographische Seiten).

2. Technische Voraussetzungen
Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs.

3. Zugangsdaten
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mitnutzers bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mitnutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber “Pension im Rübenkamp” hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

4. Hinweise, Gefahren
Der Mitnutzer wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber “Pension im Rübenkamp”, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Inhaber “Pension im Rübenkamp” weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf des Endgerät gelangt.

5. Verantwortlichkeit und Freistellung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mitnutzer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen

Der Mitnutzer stellt den Inhaber “Pension im Rübenkamp” von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mitnutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber “Pension im Rübenkamp” auf diesen Umstand hin.